9. April 2022 / Weltnews

Zitterpartie für Boris Becker geht weiter

Boris Becker hat sich schuldig gemacht - so die Entscheidung der Jury am Southwark Crown Court in London. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Ex-Tennis-Profi Boris Becker beim Verlassen des Southwark Crown Court in London.

Auch nach dem Schuldspruch Boris Beckers im Londoner Strafprozess geht die Zitterpartie für die Ex-Tennislegende weiter.

Erst in knapp drei Wochen wird der 54-Jährige erfahren, ob er wegen der Verschleierung von Teilen seines Vermögens in seinem Insolvenzverfahren ins Gefängnis gehen muss - und wenn ja, für wie lange. Die Jury hatte Becker am Freitagnachmittag in vier von 24 Anklagepunkten schuldig gesprochen.

Richterin Deborah Taylor ließ den Ex-Profi danach nach Hause gehen - Fluchtgefahr befürchtet man in London also nicht. Am 29. April will die Richterin das Strafmaß verkünden. Bis dahin muss Becker zwar nicht mehr - wie in den vergangenen Tagen - auf den zügigen Fluren des Southwark Crown Court ausharren. Eine entspannte Zeit dürfte es für ihn trotzdem nicht werden. Bislang genoss der Wahl-Londoner in der britischen Metropole seine Freiheit. Er kommentierte für die BBC Tennis und erfreute sich - anders als in Deutschland - bei den Britinnen und Briten weiterhin großer Beliebtheit.

24 Anklagepunkte gegen Becker

Doch damit könnte demnächst Schluss sein. Theoretisch drohen Becker bis zu sieben Jahre Haft. Er kann danach allerdings noch immer Einspruch einlegen - sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen das Strafmaß. Dem Urteil der Geschworenen zufolge hat der Ex-Tennisstar Teile seines Vermögens im Insolvenzverfahren bewusst nicht vollständig angegeben. Ihrer Ansicht nach hat er unter anderem eine Immobilie in Leimen verschleiert und unerlaubterweise hohe Summen auf andere Konten überwiesen.

Die Anklage hatte Becker in 24 Anklagepunkten vorgeworfen, in seinem Insolvenzverfahren Teile seines Vermögens - darunter Immobilien, Konten und einige der wichtigsten Trophäen seiner Karriere - verschleiert zu haben und die Schuld seinen Beratern zuzuschieben, die sich ihm zufolge um seine Finanzen gekümmert haben. Becker selbst stritt die Vorwürfe ab. Sein Verteidiger erklärte, sein Mandant sei zwar naiv, aber unschuldig. Es sei kein Verbrechen, sich auf Berater zu verlassen. In 20 von 24 Punkten folgte die Jury dieser Argumentation.

Doch der Schuldspruch in vier Punkten könnte ausreichen, um Beckers Leben zu verändern. «Diese Verurteilung ist eine klare Warnung für diejenigen, die glauben, sie könnten ihr Vermögen verbergen und damit davonkommen. Sie werden ermittelt und strafrechtlich verfolgt», hieß es von der Insolvenzbehörde.


Bildnachweis: © Alberto Pezzali/AP/dpa
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