18. März 2024 / Aktuell

"Bundespolizei verbietet Waffen am Bremer Hauptbahnhof während Osterwiese

Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für die kommenden Wochenenden eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bremen

Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für die kommenden Wochenenden eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bremen, die sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bezieht. Ausnahmen sind der Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den Hauptbahnhof Bremen (siehe beigefügte Skizze), ausschließlich der Passage Bürgerweide, und ist auf die nachfolgenden Zeiträume begrenzt:

a) 22. März 2024, 15:00 Uhr bis 23. März 2024, 07:00 Uhr. 23. März 2024, 15:00 Uhr bis 24. März 2024, 07:00 Uhr. b) 30. März 2024, 15:00 Uhr bis 31. März 2024, 07:00 Uhr 31. März 2024, 15:00 Uhr bis 1. April 2024, 07:00 Uhr c) 5. April 2024, 15:00 Uhr bis 6. April 2024, 07:00 Uhr 6. April 2024, 15:00 Uhr bis 7. April 2024, 07:00 Uhr

Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage präsent sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen. Darüber hinaus findet auf der Osterwiese in Bremen erfahrungsgemäß ein erhöhter Alkoholkonsum, einhergehend mit verstärktem Reiseverkehr, statt. Dies kann zu einem erhöhten Risiko entsprechender Gewaltdelikte, insbesondere an Knotenpunkten wie dem Hauptbahnhof Bremen, führen. Erfahrungsgemäß erreichen während der Osterwiese vornehmlich an den Wochenenden in den späten Abendstunden bzw. frühen Morgenstunden teilweise stark alkoholisierte Personen den Hauptbahnhof Bremen. In diesen Zeiträumen besteht die Gefahr, dass alkoholisierte Personen bestohlen werden oder sich Konfrontationen entwickeln, die dann in körperlichen Auseinandersetzungen enden. Weiterhin verdeutlicht die polizeiliche Erfahrung, dass die Aggressionsschwelle sinkt und Gewaltstraftaten signifikant ansteigen. In Bahnhöfen und auf Reisewegen in Zügen ergeben sich häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen. Auch Unbeteiligte können davon betroffen sein. Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung dieser Pressemitteilung und zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei ( www.bundespolizei.de) eingesehen werden.

Ergänzend informiert die Bundespolizeidirektion Hannover:

   - Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt 
     waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten 
     bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des 
     Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für 
     Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen).
   - Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten 
     trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft
     erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer 
     Schadensvergrößerung führen.
   - Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende 
     Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung 
     der Situation beitragen können.
   - Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter
     und wer Opfer ist.
   - Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den 
     Träger selbst eingesetzt werden.
   - Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen 
     Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle
     Folgen haben.
Eine Alternative bietet z.B. ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass der Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablässt.

 

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell

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