19. April 2022 / Aktuell

Zweites Stipendienprogramm des Senators für Kultur startet

Anträge für bis zu 180 Einzelstipendien können jetzt eingereicht werden

Der Senator für Kultur vergibt Stipendien zur Recherche und Anfertigung künstlerischer Arbeiten. Das neue Stipendienprogramm dient – wie seine Vorgänger auch – der Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Die Pandemie hat gerade im Kulturbereich zu nie zuvor gekannten negativen Folgen für die wirtschaftliche Lage von Kulturschaffenden und zu Einschränkungen ihrer Möglichkeit geführt, künstlerisch tätig zu sein. Zwar haben Bremen wie auch die anderen Bundesländer und der Bund eine Reihe von Hilfsprogrammen installiert – wegen der anhaltend schwierigen Pandemielage ist nun eine weitere Unterstützung erforderlich.

Vergeben werden Produktionshilfen in Form von 180 Einzelstipendien in Höhe von je 3.500 Euro, die Künstlerinnen und Künstler dabei unterstützen sollen, ihre künstlerische Arbeit trotz der Einschränkungen fortzusetzen. Das Ziel des Programms ist es, den professionell tätigen Bremer Künstlerinnen und Künstlern eine finanzielle Unterstützung für ihre künstlerischen Vorhaben zur Verfügung zu stellen und den kulturellen Neustart nach der langen Zeit der Schließungen und Beschränkungen deutlich zu verbessern. Im Fokus steht der Erhalt einer lebendigen, vielfältigen und innovativen Bremer Kulturszene.

Bewerben können sich freischaffende, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten mit Wohnsitz im Land Bremen als Einzelperson. Voraussetzung ist eine fortbestehende Beeinträchtigung ihrer künstlerischen Produktionsmöglichkeiten infolge der Corona-Pandemie.
Über die Vergabe entscheidet das Kulturressort nach kulturpolitischen und kulturfachlichen Erwägungen aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die begrenzten Mittel in diesem Programm führen zu einer notwendigen Auswahl nach Qualität, so dass nur die als am hervorragendsten bewerteten 180 Anträge, die zudem alle Fördervoraussetzungen erfüllen, einen Zuschlag bekommen können.

Ein Anspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht. Die bisherige künstlerische Tätigkeit muss über eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse und einer entsprechenden künstlerischen Biografie nachgewiesen werden. Journalistinnen und Journalisten sowie Studierende sind nicht antragsberechtigt.

Bewerbungen sind ab dem 14. April bis spätestens 10. Mai 2022 möglich.

Auf der Internetseite des Senators für Kultur stehen ab sofort das neue Online- Formular und die Förderrichtlinie für den Antrag zur Verfügung. Der vollständige Antrag inklusive Anlagen ist per E-Mail an mailto:stipendium2022@kultur.bremen.de oder postalisch an:

Senator für Kultur, Stichwort Stipendium 2022
Altenwall 15/16
28195 Bremen

zu senden.

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