2. April 2024 / Einsätze

Kleinkind stürzt ins Gleisbett: Bundespolizei greift ein

Ein 2-jähriges Mädchen stürzte aufgrund des hohen Reisendenaufkommens ins Gleisbett und landete mit dem Gesicht auf dem Schienenkopf

Schutzengel war zu Ostern unterwegs

Bundespolizisten vom Revier in Uelzen überwachten am Sonntagabend den Oster-Rückreiseverkehr. Gegen 19:45 Uhr am 31.03.24 stürzte ein 2-jähriges Mädchen aufgrund des hohen Reisendenaufkommens ins Gleisbett des Gleises 102 und landete mit dem Gesicht auf dem Schienenkopf.

Der Vater des Kindes sprang sofort hinterher, hob seine Tochter heraus und übergab sie an die Mutter. Dabei verletzte sich der Vater jedoch am Fuß und konnte das Gleisbett nicht mehr eigenständig verlassen.

Inzwischen waren die Bundespolizisten bei der Familie und halfen den Vater aus dem Gleisbereich heraus. Da der Gesundheitszustand von Vater und Tochter unklar war, wurden zwei Rettungswagen und ein Notarzt alarmiert. Sie wurden vom eingetroffenen Notarzt untersucht und zur weiteren Untersuchung ins Klinikum Uelzen verbracht. Nach einer ambulanten Behandlung konnten beide noch am selben Abend wieder entlassen werden.

Wie knapp die ganze Situation war, wurde allen Beteiligten erst klar, als kurz nach dem Verlassen des Gleisbereiches bereits eine Zugdurchfahrt auf diesem Gleis erfolgte.

Lebensgefährlicher Leichtsinn - 19-Jähriger will auf Zugkupplung mitfahren

Ein junger Mann hat sich am Dienstagmorgen gegen 05:00 Uhr am Bahnhof Uelzen leichtsinnig in Lebensgefahr gebracht. Der 19-Jährige wollte auf der Zugkupplung eines Metronoms mitfahren.

Nach ersten Erkenntnissen wurde dem somalischen Staatsangehörigen zuvor die Mitfahrt im ME 82106 aufgrund seines Verhaltens vom Zugpersonal untersagt. Dies wollte er jedoch nicht akzeptieren und kletterte kurz vor Abfahrt des Zuges auf die Kupplung zwischen Steuerwagen und erstem Reisezugwagen. Der Triebfahrzeugführer bemerkte die lebensgefährliche Aktion und leitete sofort eine Schnellbremsung ein. Die Bundespolizei in Uelzen stellte den jungen Mann vor Ort fest und leitet ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei eindringlich vor den Gefahren im Bahnverkehr. Halten sie Sicherheitsabstände ein, treten sie nicht zu nah an die Bahnsteigkante und unterlassen Sie das Mitfahren auf Kupplungen, Puffern und Wagendächer von Zügen. Durch die Sogwirkung vorbeifahrender Züge und der hohen Geschwindigkeit können Personen leicht den Halt verlieren und dann ins Gleisbett oder von den Zügen gerissen werden.

 

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bremen, übermittelt durch news aktuell

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