4. April 2022 / Aktuell

Osterfeuer in diesem Jahr wieder möglich

Vor dem Anzünden unbedingt umschichten um Kleintiere zu schützen!

Zwei Jahre lang haben die Bremerinnen und Bremer auf die Osterfeuer verzichtet, pandemiebedingt mussten sie abgesagt werden. In diesem Jahr sind zu Ostern Menschenansammlungen im Freien und damit die traditionellen Osterfeuer wieder erlaubt.

Osterfeuer müssen bis 14 Tage vor Ostern beim Ordnungsamt gemeldet werden, die Frist endete in diesem Jahr also am 2. April 2022. Das Ordnungsamt Bremen bestätigt diese Anzeigen mit einer Verfügung, die standardmäßig verschiedene Auflagen enthält:

So dürfen die Feuer nur am Ostersonnabend und am Ostersonntag in der Zeit von 19 bis 24 Uhr abgebrannt werden.
Die Feuer dürfen nur in einem Abstand von mindestens 200 Metern von Strohdachhäusern und Holzhäusern oder brennbaren Gegenständen entzündet werden.
Das Feuer darf nicht durch Treibstoffe angefacht und/oder unterhalten werden.
Bis zum vollständigen Erlöschen muss das Feuer ständig beaufsichtigt werden, dazu müssen feuerbekämpfende Gerätschaften bereitstehen.
Eine Belästigung der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit durch Rauchentwicklung muss ausgeschlossen sein.
Für die Feuer dürfen lediglich Gestrüpp, Äste, Zweige und Stämme verwendet werden. Mit dem Aufschichten der Haufen darf frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen begonnen werden.
Der Haufen muss unmittelbar vor dem Anzünden - frühestens am Tag vorher - umgeschichtet werden. So werden Igel, Kaninchen, brütende Vögel und andere Kleintiere, die darin Unterschlupf finden, aufgeschreckt und können flüchten. Dabei gefundenen Tiere müssen an einen sicheren Ort gebracht werden.
Zuwiderhandlungen gegen die Auflagen können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Einsatzkräfte des Ordnungsdienstes werden an dem Osterwochenende die Osterfeuer kontrollieren.

Ob und wie die Anzahl von Osterfeuern künftig – zum Schutz der Umwelt - eingegrenzt werden könnte, wird die vom Innensenator einberufene ressortübergreifende "Arbeitsgruppe Feuerwerk" rechtzeitig vor Ostern 2023 erörtern.

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