Seit Samstag (2. April) gilt in Bremen die Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung. Damit entfallen viele der bisherigen Corona-Regeln. Die neue Verordnung wurde durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nötig. Alle Maßnahmen, die das IfSG den Bundesländern noch zur Verfügung stellt, werden mit der neuen Verordnung im Land Bremen umgesetzt. Die folgenden Basisschutzmaßnahmen gelten ab sofort:
Maskenpflicht
- In Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
- Im öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste, als auch für Personal
- in Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
Testpflicht
- in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
- in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
- in Justizvollzugsanstalten
Testpflicht in Schulen
- Vorlage eines negativen Testergebnisses, das nicht älter als zwei Tage ist, oder
- Dreimal wöchentliche Testung in der Schule
Testpflicht in Kindertagesstätten
- Testung der Kinder dreimal pro Woche
Wegen Wegfall vieler Maßnahmen: Verhaltensempfehlungen
Weil seit Samstag (2. April) viele Maßnahmen entfallen, empfiehlt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard, sich freiwillig und eigenverantwortlich an einige bekannte und lange gelernte Regeln zu halten. "Das Tragen einer Maske haben wir seit zwei Jahren verinnerlicht. Vor allem FFP2-Masken schützen sehr effektiv vor Infektionen. Weil wir es jetzt nicht mehr anordnen können, empfehle ich dringend in allen Innenräumen mit Kontakt zu anderen Personen eine Maske zu tragen. Darüber hinaus sollte sich jede und jeder überlege, sein Verhalten an die jeweiligen Umstände anzupassen. Beim Treffen mit besonders gefährdeten Personen ist zum Beispiel ein vorheriger Test sinnvoll. Ansonsten bieten die AHA-L Regeln weiterhin eine wichtige Richtschnur: die Einhaltung von Hygienemaßnahmen, eine gute Belüftung in Räumen mit vielen Personen aber auch das Testen vor der Teilnahme an einer Veranstaltung."









