9. September 2022 / Aktuell

Das sind die aktuellen Maßnahmen der Corona-Verordnung

Bis 15. Oktober gelten Basisschutzmaßnahmen weiter

Maskenpflicht Corona

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat die Verlängerung der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung bis zum 15. Oktober 2022 beschlossen. Die aktuellen Maßnahmen in der Übersicht: 

Maskenpflicht

  • in Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Einrichtungen nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards "KN95/N95")
  • im öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste, als auch für Personal
  • in Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber

Testpflicht

  • in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
  • in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
  • in Justizvollzugsanstalten

Isolationsdauer für Infizierte

  • Die Isolationsdauer beträgt bei Symptomlosen fünf Tage. Wer Symptome hat muss 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.

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