Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat die Verlängerung der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung bis zum 15. Oktober 2022 beschlossen. Die aktuellen Maßnahmen in der Übersicht:
Maskenpflicht
- in Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Einrichtungen nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards "KN95/N95")
- im öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste, als auch für Personal
- in Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
Testpflicht
- in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
- in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
- in Justizvollzugsanstalten
Isolationsdauer für Infizierte
- Die Isolationsdauer beträgt bei Symptomlosen fünf Tage. Wer Symptome hat muss 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.









