17. November 2023 / Weltnews

22-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Gericht ist überzeugt: Der Mann soll seinen Opa erst betäubt und dann dessen Wohnung angezündet haben.

Der Angeklagte (m.) wird von Justizangestellten in den Gerichtssaal geführt.

Das Kölner Landgericht hat einen 22-jährigen Mann wegen Mordes an seinem Großvater zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es am Freitag als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Gummersbach im Juli 2022 seinen Opa mit einem Schlafmittel betäubt und anschließend einen Brand im Wohnzimmer des Seniors gelegt hatte.

Zwar hatte der Enkel noch einen Rettungsversuch unternommen und den 83-Jährigen aus dem brennenden Haus ins Freie gezogen. Der alte Mann starb jedoch einen Tag später in einem Krankenhaus an den Folgen einer Rauchgasvergiftung. Das Gericht sprach den Angeklagten des Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung mit Todesfolge schuldig. Der 22-Jährige hatte im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen.

Richter spricht von «Rettungsshow»

Den Rettungsversuch sah das Gericht als das eigentliche Motiv für die Tat an. «Man kann von einer Rettungsshow sprechen», sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Ziel des Angeklagten sei es gewesen, als Held dazustehen. Darum habe er mit seinem Rettungsversuch auch gewartet, bis er die Feuerwehr mit Martinshorn habe anrücken hören. «Der Angeklagte wartete so lange, weil er ein Publikum wollte», sagte der Richter.

Als Mordmerkmal stellte die 5. Große Strafkammer Heimtücke fest. Der Angeklagte habe seinem Großvater zehn Tabletten des Schlafmittels Zopiclon in den Kaffee gemischt und ihn seinem arg- und wehrlosen Opfer zu trinken gegeben. Den schlaftrunkenen Zustand des 83-Jährigen habe er ausgenutzt, den Brand an einem Fernsehsessel unbemerkt legen zu können.

Das Gericht sprach vom Angeklagten als einem «Täter mit zwei Gesichtern». Auf der einen Seite sei er «hilfsbereit und freundlich». «Es gibt indes auch eine schwarze Seite, die zum Spiel mit dem Leben des Großvaters geführt hat», sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, in Revision zu gehen.


Bildnachweis: © Oliver Berg/dpa
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