1. März 2022 / Aktuell

Neue Wohnungen und ein Kindergarten für Bremen-Osterholz

In Osterholz entstehen rund 80 Wohneinheiten als Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser

Gute Nachrichten für Bremens Osten. Die städtebaulichen Pläne für ein Gebiet in Bremen-Osterholz können weiterentwickelt werden. Das Ressort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat jetzt in der städtischen Deputation beschlossen, dass der Bebauungsplan nach einer geringfügigen Änderung nicht erneut öffentlichen ausgelegt werden muss.

Senatorin Dr. Maike Schaefer dazu: "Es wird dringend benötigter Wohnraum geschaffen - vor allen Dingen auch für junge Familien, denn mit den Wohnungen wird auch eine neue Kita gebaut. Damit fördern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mögliche Fahrtwege werden reduziert. Wir marschieren weiter voran, Wohnraum für die Stadt zu schaffen."

Ortsamtsleiter Ulrich Schlüter ergänzt: "Der Stadtteil Osterholz schafft weiteren Wohnraum für Familien und bietet dadurch eine Alternative zur Abwanderung in das Umland. Wichtige Steuereinnahmen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bleiben im Land. Neue Kitas bedeuten: Kinder sind willkommen!"

Auf dem etwa 38.000 Quadratmeter großen Areal, das in Teilen wegen eines Brandes brachlag, sollen rund 80 Wohneinheiten in Reihenbauweise und als Mehrfamilienhäuser entstehen. Ergänzt wird die Siedlung durch einen sechsgruppigen Kindergarten mit zusätzlichen Angeboten im Bereich der frühkindlichen Förderung. Insgesamt werden in dem neuen Quartier 25 Prozent der Wohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung hergestellt. Das Gebiet des Bebauungsplans 2463 liegt zwischen der Osterholzer Heerstraße, dem Pfälzer Weg, der Dürkheimer Straße sowie der Otto-Brenner-Allee. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst darüber hinaus zwei Bereiche mit bereits bestehenden Nutzungen: Westlich des Neubaugebiets befindet sich das Wohnpflegeheim Pfälzer Weg. Der Bereich östlich der geplanten Siedlung wird von Gewerbeeinheiten geprägt.

Da das bisher geltende Planungsrecht keine Umsetzung neuer Wohnungen und einer Kita zulässt, muss ein neuer Bebauungsplan beschlossen werden. Nach der öffentlichen Auslegung ist der Bebauungsplanentwurf geringfügig geändert worden. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann gemäß Baugesetzbuch die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden. Die Planänderungen wurden mit den davon berührten Behörden einvernehmlich abgestimmt. Auf eine Einholung von weiteren Stellungnahmen der Öffentlichkeit kann verzichtet werden, da diese von den Planänderungen nicht betroffen ist.

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