4. Mai 2022 / Lokales

Bremen erlässt Gebühren für die Außengastronomie auch im Jahr 2022

Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet

In seiner Sitzung vom 3. Mai 2022 hat der Bremer Senat den vollständigen Erlass der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie für dieses Jahr beschlossen. Wie bereits in den vergangenen zwei Jahren müssen Gastronominnen und Gastronomen, die in Bremen städtische Flächen für die Außenbewirtschaftung nutzen, keine Gebühr zahlen. Sollten bereits Gebühren entrichtet worden sein, werden diese erstattet.

"Die Gastronominnen und Gastronomen sind durch zwei schwere Jahre gegangen. Ich finde es daher angemessen, dass wir ihnen diese zusätzliche Gebühr auch in diesem Jahr erlassen. Ich freue mich sehr, dass wir hierfür die Finanzierung sichergestellt haben", kommentiert Stadtentwicklungssenatorin Dr. Maike Schaefer.

Zusätzlich werden mehrere Anträge zur Genehmigung von Außensitzterrassen auf öffentlichem Grund für bislang geduldete Flächen bearbeitet, darunter Anträge für Außensitzterrassen auf öffentlichen Parkplatzflächen. Die Anträge werden derzeit von der Bauaufsicht mit Beteiligung des Amts für Straßen und Verkehr geprüft.

Hintergrund: Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz. Danach können Kosten und Beiträge ganz oder teilweise erlassen werden. Auch können bereits entrichtete Kosten oder Beiträge in besonderen Fällen ganz oder teilweise erstattet werden. Einen solchen Erlass kann ein zuständiges Senatsmitglied erteilen, wenn eine besondere Härte vorliegt.

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