22. Juni 2024 / Weltnews

Verurteilter Mörder weiter auf der Flucht

Seit Jahren sitzt ein Mann wegen zweifachen Mordes im Gefängnis. Manchmal darf er die Haft verlassen. Nun nutzt er einen Ausgang zur Flucht.

Nach Angaben der Justizverwaltung wurden dem Straftäter seit dem Jahr 2005 regelmäßig Ausgänge gewährt.

Ein zweifacher Mörder aus Berlin ist weiter auf der Flucht. Die bundesweite Fahndung nach dem 50-Jährigen hat nach Justizangaben noch nicht zum Erfolg geführt. Der Straftäter hatte am Donnerstagnachmittag seinen ersten unbegleiteten Ausgang zur Flucht aus der Haftanstalt Tegel genutzt. 

Nach Angaben der Justizverwaltung beging der Mann 1995 zwei Morde und wurde deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Details nannte ein Justizsprecher nicht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin wurde der Mann im November 2001 in der Hauptstadt verurteilt. Nach einem Bericht der «B.Z.» soll er im Oktober 1995 zwei Männer erschlagen haben; erst in Berlin und wenige Tage später in Brandenburg. 

Lockerungen für Straftäter seit 2005 

Nach Angaben der Justizverwaltung wurden dem Straftäter seit dem Jahr 2005 regelmäßig Ausgänge gewährt. Zu solchen Lockerungen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es. Bislang habe es keine Beanstandungen gegeben. 

Bevor der Mann nun unbegleitet die Haft verlassen durfte, gab es laut Justizverwaltung ein «umfassendes Prüfverfahren». Nach Einschätzung eines Gutachters sei die Lockerung zu verantworten gewesen. «Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen», hieß es von der Justizverwaltung.

Der Chef der Gewerkschaft der Polizei in Berlin, Stephan Weh, hält die Flucht des Straftäters für «besorgniserregend», wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Man müsse den Spagat zwischen Rechtssprechung und Resozialisierung schaffen, ohne dass Menschen gefährdet werden. «Unsere Kollegen werden ihr Bestes geben, um den Entflohenen möglichst schnell wieder hinter Gitter zu bringen.»


Bildnachweis: © Paul Zinken/dpa
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