15. Mai 2024 / Weltnews

Prozess gegen Christian B.: Zeugin sagt aus

Dem im Fall Madeleine McCann mordverdächtigen Christian B. werden in einem anderen Verfahren drei Vergewaltigungen vorgeworfen. Eines der mutmaßlichen Opfer spricht nun vor Gericht.

Christian B. werden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Portugal vorgeworfen.

Im Vergewaltigungsprozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. hat eine wichtige Zeugin gesprochen. «Ich habe noch nie solche Angst gespürt», sagte die Frau aus Irland am Mittwoch vor dem Landgericht Braunschweig über eine Nacht vor etwa 20 Jahren in Portugal. Der Täter sei damals über ihren Balkon ins Zimmer gekommen und habe sie geweckt. Er habe ihren Namen gekannt und gesagt: «schrei nicht, sonst bringe ich dich um», berichtete die 40-jährige Frau teils unter Tränen.

Der Mann habe sie gefesselt und mehrmals vergewaltigt. Einen Teil des Angriffs habe er mit einer mitgebrachten Videokamera gefilmt. Der Schilderung der Zeugin zufolge ließ ihr Peiniger irgendwann von ihr ab und verschwand über den Balkon. Ihr sei es dann gelungen, sich zu befreien und Hilfe zu holen.  

Für den Prozess gegen den 47-jährigen Deutschen gilt die Irin als wichtige Zeugin, weil sie das einzige bekannte von drei mutmaßlichen Vergewaltigungsopfern ist. Zwei weitere Taten wollen Zeugen auf Videos gesehen haben - allerdings sind diese Filme verschwunden und mögliche Opfer konnten nicht ausfindig gemacht werden. Außerdem werden dem Angeklagten zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Die Tatorte waren laut Anklage alle in Portugal. 

Großes internationales Interesse weckt der Prozess aber vor allem, weil B. auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann unter Mordverdacht steht. Maddie ist zwar in Braunschweig immer wieder am Rande Thema, aber offiziell nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung. Mit Blick auf diesen Komplex betont die Staatsanwaltschaft immer wieder, dass die Ermittlungen weitergehen. Zu den Vorwürfen im aktuellen Verfahren schweigt der Angeklagte. Es gilt die Unschuldsvermutung. 


Bildnachweis: © Michael Matthey/dpa
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