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17. April 2024 rickdiebe auf der Flucht gestellt Am frühen Dienstagnachmittag entwendeten zwei zunächst unbekannte Personen einem 79-Jährigen in Horn-Lehe die Geldbörse
17. April 2024 Betrugsversuch durch falsche Verlagsmitarbeiter in Oberneuland Ein 88-jähriger Bewohner aus Oberneuland wurde am Dienstag Ziel eines Betrugsversuchs durch zwei falsche Vertreter eines Verlagsunternehmens
16. April 2024 Schockanrufer setzt Senior unter Druck Ein Betrüger gab sich am Montagabend am Telefon als Polizist der Hamburger Polizei aus
16. Oktober 2023 Basketballstars treffen und Tickets gewinnen Lebensmittel kaufen, Ball versenken, Karten gewinnen!
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9. November 2023 Swiss hebt erneut ab, neue Flugverbindung zwischen Bremen und Zürich Die erste Bilanz: Ein voller Erfolg und mit etwas Glück für nur 59€
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4. Oktober 2023 Absicherung der Justiz gegen Blackout kostet Bremen halbe Million Euro Absicherung der Justiz gegen Blackout kostet Bremen halbe Million Euro
11. Dezember 2023 Semesterabschlusskonzert in der Glocke diesmal im Zeichen der Natur Semesterabschlusskonzert in der Glocke diesmal im Zeichen der Natur
8. November 2023 Nacht der Hotellerie am 09.11.2023 Bei der Nacht der Hotellerie kannst du Ausbildung und Berufe erleben – direkt im Hotel und natürlich kostenfrei. Im Herbst gleich 4 Mal in Deutschland
8. November 2023 Arbeiten inmitten von Eis und Pinguinen Meeresforscherin Stefanie Arndt vom AWI beantwortet Kinderfragen im Universum® Bremen
19. April 2024 Großeinsatz an Wuppertaler Gymnasium nach Notruf Vor acht Wochen kam es in Wuppertal an einem Gymnasium zu einer Amoktat mit acht Verletzten. Jetzt gab es wieder einen Alarm an einer Schule. Die Abi-Prüfungen werden unterbrochen.
19. April 2024 WHO empfiehlt nach Vogelgrippe-Fund pasteurisierte Milch Nach der Entdeckung des Vogelgrippevirus in unpasteurisierter Milch in den USA taucht die Frage auf: wie sicher ist Milch? Die WHO empfiehlt pasteurisierte Produkte.
19. April 2024 Mehr Straftaten an Bahnhöfen registriert Im letzten Jahr sind laut der Polizeilichen Kriminalstatistik in Deutschland mehr Straftaten erfasst worden. Dies gilt auch für Delikte an Bahnhöfen.
13. März 2024 Mithilfe von Pilzgeflechten Verpackungsmüll vermeiden Myzel nennt sich das feine Fadengeflecht von Pilzen. Es eignet sich als Verpackungsmaterial.
23. Januar 2024 Krankenstand 2023 weiter auf Rekordniveau Er stieg im Vergleich zum Vorjahr nochmal um 0,6 Punkte auf 5,9 Prozent
21. November 2023 Dankbarkeit für das eigene Wohlergehen ist häufigste Bewältigungsstrategie gegen Krisen-Stress Mehr als die Hälfte von ihnen macht sich angesichts der derzeitigen Krisen und Katastrophen Sorgen.
Im Streit um entblößte Brüste auf einem Berliner Wasserspielplatz hat eine Frau erfolglos gegen das Land Berlin geklagt. Die 38-Jährige fühlte sich diskriminiert, weil sie wegen ihres nackten Oberkörpers des Geländes verwiesen worden war, und verlangte wenigstens 10.000 Euro als Entschädigung. Sie berief sich dabei auf das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG).Das Landgericht Berlin wies die Klage jedoch zurück. Einzelheiten zur Begründung der Entscheidung liegen noch nicht vor, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 26 O 80/22).Klägeranwältin: Werden Urteil in jedem Fall anfechtenKlägeranwältin Leonie Thum zeigte sich enttäuscht über das Urteil der zuständigen Zivilkammer 26. «Das setzt ein schlechtes Zeichen für das LADG. Wir werden die Urteilsgründe abwarten und je nach Begründung das Urteil in jedem Fall anfechten. Ich sehe hier derzeit keinen überzeugenden Weg, die Klage abzuweisen.» Ihre Mandantin Gabrielle Lebreton war im Juni 2021 mit ihrem fünfjährigen Sohn auf dem Wasserspielplatz Plansche im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick und saß «oben ohne» auf einer Decke. Sicherheitskräfte forderten sie auf, ihre Brust zu bedecken oder den Platz zu verlassen. Als sich die gebürtige Französin weigerte, wurde die Polizei gerufen. Die Beamten forderten die Frau ebenfalls mit Nachdruck auf, ein T-Shirt anzuziehen - oder zu gehen. Lebreton beschrieb die Situation später als angespannt. «Ich fand das sehr diskriminierend», sagte sie. Sie ließ die Sache nicht auf sich beruhen und berief sich auf das Berliner Antidiskriminierungsgesetz, das es seit gut zwei Jahren gibt. Dieses soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen. Berlin hat als einziges Bundesland AntidiskriminierungsgesetzBerlin hat bislang als einziges Bundesland ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz. Andere Länder wollen nachziehen. Die Ombudsstelle bei der Senatsjustizverwaltung prüft und sucht zunächst nach Lösungen jenseits von Klagen. Dazu kam es im vorliegenden Fall nicht. Es habe kein Angebot gegeben vom zuständigen Bezirk, erklärte Rechtsanwältin Thum am Rande des Prozesses.Die Sicherheitsleute hatten die Klägerin an jenem Sommertag angesprochen, weil sich andere Besucher durch das Verhalten der Klägerin gestört gefühlt hätten, erklärte der Anwalt des Landes Berlin, Eike-Heinrich Duhme. «Wäre das nicht passiert, wäre es nicht zu diesem bedauerlichen Vorfall gekommen», erklärte Duhme. Der Sicherheitsdienst sei vom Bezirk lediglich eingesetzt worden, um die damals geltenden Corona-Maßnahmen durchzusetzen. Eine andere Notwendigkeit wie etwa Ausschreitungen in Berliner Schwimmbädern, die in diesem Sommer für Schlagzeilen sorgten, habe es nicht gegeben. «Die Plansche ist ein Ort der Harmonie», sagte Duhme. Im vorliegenden Fall sei der Sicherheitsdienst «über seine Befugnisse hinaus tätig geworden». Zugleich betonte der Anwalt, das Verhalten der Polizisten sei von der Ombudsstelle nicht beanstandet worden. Vorwurf: Ungleiche Behandlung von Nacktheit der GeschlechterDie Klägeranwältin kritisierte die ungleiche Behandlung von Nacktheit der Geschlechter. Statt ihre Mandantin aufzufordern, die Brust zu bedecken, hätte man beispielsweise der «männlichen Nacktheit» begegnen können, indem sich die Männer bedeckten. Auch eine gütliche Lösung sei denkbar gewesen, so Thum: So hätten die Sicherheitsleute Lebreton bitten können, sich weiter wegzusetzen von der Familie, die sich angeblich gestört gefühlt habe durch ihren freien Oberkörper. «Das, was geschehen ist, ist ein Eingriff in die Grundrechte der Frau», betonte die Anwältin. Auf Empfehlung der Ombudsstelle hat der Wasserspielplatz Plansche zwischenzeitlich seine Nutzungsordnung ergänzt. Inzwischen heißt es dort: «Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken. Dies gilt für alle Geschlechter.» Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan. Überraschend für die Prozessbeteiligten erklärte Anwalt Duhme während der Verhandlung, dass es zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung für den Wasserspielplatz keine Nutzungsordnung gegeben habe. Diese sei erst wenig später eingeführt und dann in diesem Jahr weiterentwickelt worden.Bildnachweis: © Fabian Sommer/dpaCopyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten