18. März 2024 "Bundespolizei verbietet Waffen am Bremer Hauptbahnhof während Osterwiese Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für die kommenden Wochenenden eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bremen
18. März 2024 33. Reha-Kolloquium: Nachhaltigkeit im Rehabilitationssystem etablieren Beim Reha-Kolloquium geht es insbesondere um die wichtige Frage, wie nachhaltige Handlungsprinzipien im Rehabilitationssystem umgesetzt werden können
13. März 2024 Es braucht bedarfsgerechte Personalvorgaben Mangelndes Verständnis für Bayerns Angriff auf die PPR 2.0 beim Pflegetag Bremen 2024
25. März 2024 Polizei nimmt Einbrecher fest Der Mann leistete bei seiner Festnahme Widerstand und bleibt erstmal hinter Gittern
25. März 2024 Bienenvölker spurlos verschwunden Ein 64-jähriger Imker aus dem Ortsteil In den Wischen meldete den Diebstahl von nicht weniger als zehn Bienenvölkern
22. März 2024 Vermeintliche Helferinnen entpuppen sich als Trickdiebinnen Eine 72-jährige Reisende ist am Uelzener Bahnhof von zwei vermeintlichen Helferinnen bestohlen worden
16. Oktober 2023 Basketballstars treffen und Tickets gewinnen Lebensmittel kaufen, Ball versenken, Karten gewinnen!
15. Oktober 2023 Bunte Karawane zur Halbzeit der fünften Jahreszeit in Bremen 54. Freimarktsumzug am Sonnabend, 21. Oktober
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9. November 2023 Swiss hebt erneut ab, neue Flugverbindung zwischen Bremen und Zürich Die erste Bilanz: Ein voller Erfolg und mit etwas Glück für nur 59€
8. Oktober 2023 Offizielle Daten belegen Dynamische Stromtarife sind günstiger Im September lag der Börsenstrompreis 22 Stunden unter null.
18. März 2024 "Pilgern auf die harte Tour - barfuß in Irland" am 24.3. im Ersten Drei Tage barfuß über eine abgelegene irische Insel wandern, dazu nur trocken Brot und eine durchwachte Nacht
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23. Januar 2024 future concepts bremen: Wissenschaft transformiert Praxis Innovative Lösungen für bremische Unternehmen und Organisationen von Studierenden: Das ist das Ziel von future concepts bremen
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20. Oktober 2023 Aushilfe als Social Media Blogger für Content-Marketing für Facebook & Instagram (m/w/d) BREMEN CITYAPP BRAUCHT VERSTÄRKUNG! Komm in unser Team!
4. Oktober 2023 Absicherung der Justiz gegen Blackout kostet Bremen halbe Million Euro Absicherung der Justiz gegen Blackout kostet Bremen halbe Million Euro
11. Dezember 2023 Semesterabschlusskonzert in der Glocke diesmal im Zeichen der Natur Semesterabschlusskonzert in der Glocke diesmal im Zeichen der Natur
8. November 2023 Nacht der Hotellerie am 09.11.2023 Bei der Nacht der Hotellerie kannst du Ausbildung und Berufe erleben – direkt im Hotel und natürlich kostenfrei. Im Herbst gleich 4 Mal in Deutschland
8. November 2023 Arbeiten inmitten von Eis und Pinguinen Meeresforscherin Stefanie Arndt vom AWI beantwortet Kinderfragen im Universum® Bremen
28. März 2024 Solinger Brand: Keine Hinweise auf rassistisches Motiv Eine Familie ist bei einem Brand in Solingen ums Leben gekommen. Die Ermittler gehen von vorsätzlicher Brandstiftung aus. Anhaltspunkte auf ein rassistisches Motiv liegen laut Behörde nicht vor.
28. März 2024 Prager Krankenhaus führt irrtümlich Abtreibung durch In einem Krankenhaus in Prag ist es zu einer furchtbaren Verwechslung gekommen. Eine schwangere Frau ist zu einer Routinekontrolle gekommen - und bekam eine Abtreibung.
28. März 2024 Grenzwert für Cannabis am Steuer in Sicht Eigentlich ist den meisten klar, dass Drogen den Straßenverkehr unsicherer machen. Nach einem Bier darf man aber oft noch fahren. So etwas wie eine Promille-Grenze soll nun auch für Cannabis kommen.
13. März 2024 Mithilfe von Pilzgeflechten Verpackungsmüll vermeiden Myzel nennt sich das feine Fadengeflecht von Pilzen. Es eignet sich als Verpackungsmaterial.
23. Januar 2024 Krankenstand 2023 weiter auf Rekordniveau Er stieg im Vergleich zum Vorjahr nochmal um 0,6 Punkte auf 5,9 Prozent
21. November 2023 Dankbarkeit für das eigene Wohlergehen ist häufigste Bewältigungsstrategie gegen Krisen-Stress Mehr als die Hälfte von ihnen macht sich angesichts der derzeitigen Krisen und Katastrophen Sorgen.
Überraschende Wendung im Mordfall Frederike: Es ist hochumstritten, dass mutmaßliche Schwerstverbrecher trotz Freispruchs neuerdings ein zweites Mal vor Gericht gestellt werden können - jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die vorübergehende Freilassung eines Mordverdächtigen angeordnet.Die Karlsruher Richterinnen und Richter gaben einem Eilantrag des seit Monaten in Untersuchungshaft sitzenden Mannes teilweise statt, wie sie am Samstag mitteilten. Ob die Neuregelung verfassungskonform ist, sei offen und müsse erst geprüft werden. Deshalb kommt der Verdächtige im Mordfall Frederike unter Auflagen frei, bis über seine eigentliche Verfassungsbeschwerde entschieden ist. Eine Sprecherin des Landgerichts Verden sagte auf Anfrage, der Mann sei bereits am Freitag aus der U-Haft entlassen worden.1983 Freispruch mangels BeweisenDer Mann wird verdächtigt, die 17 Jahre alte Schülerin aus Hambühren bei Celle 1981 vergewaltigt und erstochen zu haben. 1983 war er mangels Beweisen freigesprochen worden. Nach einer neueren Untersuchung von DNA-Spuren könnte er aber der Täter sein. Im Februar wurde er erneut verhaftet, im August sollte am Landgericht Verden der Prozess beginnen. Grundlage ist eine umstrittene Änderung der Strafprozessordnung, die kurz vor dem Jahreswechsel in Kraft trat.«Das heißt, dass es erst einmal nicht weitergeht bis nächstes Jahr im Januar», sagte die Sprecherin des Landgerichts mit Blick auf den Prozess. Der Staatsanwaltschaft Verden solle am Montag eine Frist zur Stellungnahme gegeben werden. Die Karlsruher Eilentscheidung bezieht sich ausschließlich auf die U-Haft.Nebenklägerin ist Schwester der GetötetenEs schmerze seine Mandantin, dass der Tatverdächtige wieder auf freiem Fuß sei, sagte Wolfram Schädler, der Anwalt der Nebenklägerin. Der Mann dürfe aber die Stadt nicht verlassen und müsse sich zweimal in der Woche bei den Behörden melden und den Ausweis abgeben. «Das sind sehr enge Auflagen und die können nur verhängt werden, wenn das Bundesverfassungsgericht das angegriffene Gesetz nicht als offensichtlich verfassungswidrig angesehen hat», sagte er. Er sei daher optimistisch mit Blick auf das Hauptverfahren beim Bundesverfassungsgericht. Nach dem Tod des Vaters der Getöteten im Juni nimmt nun ihre Schwester als Nebenklägerin an dem Prozess teil.Die von Anfang an umstrittene Reform des Paragrafen 362 der Strafprozessordnung war noch von der schwarz-roten Koalition auf den Weg gebracht worden. Vorher war es nur in eng begrenzten Fällen möglich, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren zuungunsten des Angeklagten noch einmal aufzurollen - etwa wenn er ein Geständnis ablegt. Seit Ende 2021 geht das auch, wenn «neue Tatsachen oder Beweismittel» auftauchen. Die Regelung ist aber auf schwerste Verbrechen wie Mord oder Völkermord beschränkt, die nicht verjähren.Kritiker sehen den zentralen Grundsatz des Strafrechts verletzt, dass niemand wegen derselben Tat zweimal verfolgt werden darf. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das Gesetz zwar unterzeichnet. Er regte aber gleichzeitig wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken eine erneute Prüfung im Bundestag an. Das niedersächsische Justizministerium will die Karlsruher Entscheidung zum Mordfall Frederike zunächst auswerten, wie ein Sprecher am Sonntag sagte.Frederikes Familie hatte jahrelang um die Neuregelung gekämpft. Die Jugendliche war damals auf dem Heimweg von einer Chorprobe als Anhalterin in ein Auto gestiegen. Der Mordverdächtige war 1982 in einem ersten Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach seiner erfolgreichen Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) endete ein zweites Verfahren dann aber mit dem Freispruch. Erst 30 Jahre später brachte ein molekulargenetisches Gutachten des Landeskriminalamts Niedersachsen wieder Bewegung in den Fall.Freilassung umstrittenAm Verfassungsgericht war die Freilassung des Mannes umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter des Zweiten Senats stimmten dafür, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen.Am Ende setzte sich die Ansicht durch, dass dem Betroffenen sonst «erhebliche und irreversible Nachteile» drohten: Sollte sich herausstellen, dass Paragraf 362 verfassungswidrig ist, säße er womöglich viele Monate zu Unrecht im Gefängnis.Angesichts der Schwere des Vorwurfs tragen die Richter aber auch «dem staatlichen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung Rechnung». So sollen Auflagen sicherstellen, dass der Mann sich nicht absetzen kann. Er muss Ausweis und Pass abgeben, sich regelmäßig bei der Staatsanwaltschaft melden und darf die Stadt nicht ohne Erlaubnis verlassen. Die Anordnung gilt für höchstens sechs Monate.Bildnachweis: © Uli Deck/dpaCopyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten