7. Juni 2023 / Weltnews

Lebenslang für 79-Jährigen wegen Mordes an Ehefrau

Weil er seine Frau im Schlaf mit einem Kissen erstickt hat, muss ein 79-Jähriger lebenslang in Haft. Das Gefängnis werde er daher wohl nicht mehr lebend verlassen, sagt er.

Der Angeklagte wird im Rollstuhl in den Saal des Landgerichts geschoben.

Weil er seine kranke Ehefrau ermordet hat, ist ein 79-Jähriger aus Lachendorf in Niedersachsen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. «Ihre Ehefrau wollte nicht sterben. Für das, was da passiert ist, haben wir keinerlei Verständnis», sagte der Vorsitzende Richter Franz Kompisch in der Urteilsbegründung am Mittwoch im Landgericht Lüneburg.

Die ein Jahr jüngere Partnerin sei sechs Tage krank gewesen. Der Angeklagte habe damit «aus eigensüchtigen Gründen» nicht umgehen können, beschrieb der Richter die Situation. Der Senior nahm am 12. Dezember vergangenen Jahres ein Kissen und drückte es der schlafenden Frau aufs Gesicht. «15 Minuten nahmen Sie ihr die Luft», sagte Kompisch. Danach wählte der Mann den Notruf und ließ sich widerstandslos festnehmen. Dabei gab er an, seine Frau von ihren Schmerzen erlöst zu haben. Sie sei nach einem Schlaganfall im Jahr 2020 ganz verändert gewesen.

Geständnis abgelegt

Am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche hatte eine Freundin der Ehefrau berichtet, der Mann sei cholerisch gewesen und habe seine Frau regelmäßig beleidigt. Die 78-Jährige habe nicht sterben wollen. Der Hausarzt hatte dem Angeklagten erhöhte Leberwerte attestiert, die vermutlich von zu viel Alkohol herrührten. Auch ihm habe die Ehefrau berichtet, dass ihr Mann häufig laut werde.

Der Staatsanwalt hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Deutschen beantragt, der Verteidiger forderte sieben Jahre Gefängnis. «Ich werde die Haft nicht mehr lebend verlassen, das ist mir vollkommen klar», sagte der Angeklagte. Das Urteil wurde noch im Sitzungssaal rechtskräftig.

«Ich akzeptiere es», sagte der Senior, der zu Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt hatte. Er wurde im Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben.


Bildnachweis: © Philipp Schulze/dpa
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