29. Juni 2022 / Weltnews

Klage gegen Boateng beschäftigt Gericht länger

Der Ex-Nationalspieler muss sich vor Gericht wegen eines Streits um das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht seiner Ex-Freundin verantworten. Am Donnerstag sollte es eine Entscheidung geben, doch daraus wird nichts.

Jérôme Boateng war zeitweilig mit Kasia Lenhardt liiert.

Das Landgericht Berlin befasst sich länger als zunächst geplant mit einer Unterlassungsklage gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng. Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte, will die zuständige 27. Zivilkammer erneut mündlich verhandeln.

Dafür sei ein Termin im November (29.11.) geplant. In dem Fall geht es um Äußerungen des 33-Jährigen über seine Ex-Partnerin Kasia Lenhardt in einem Interview Anfang Februar 2021. Wenige Tage nach dessen Veröffentlichung war das Model gestorben.

Die Mutter der damals 25-Jährigen will nach deren Tod ihre Interessen verfolgen und eine weitere Verbreitung des «Bild»-Interviews verhindern. Boatengs Aussagen verfälschten das Lebensbild von Kasia Lenhardt nachhaltig, argumentiert sie. Mit ihrer Entscheidung, weitere Aspekte in dem Fall zu prüfen, folgten die Richter einem Antrag der Klägerseite. Ursprünglich wollte das Gericht an diesem Donnerstag eine Entscheidung in dem Streit verkünden, in dessen Zentrum das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht steht. 

In dem Interview hatte Boateng unter anderem behauptet, seine Ex-Freundin habe seine Beziehung zu seinen Kindern aus einer früheren Partnerschaft genutzt, um ihn zu erpressen. Zudem sprach er von Alkoholproblemen. Bei der mündlichen Verhandlung im vergangenen Mai hatte die Anwältin von Boateng erklärt, ihr Mandant bedauere das Interview. 

Lenhardt war 2012 Finalistin bei «Germany's Next Topmodel» und zuletzt mit dem früheren Nationalspieler Boateng liiert. Kurz bevor dessen Interview veröffentlicht wurde, hatte sich das Paar getrennt. Am 9. Februar 2021 gab ihre Familie über einen Anwalt bekannt, dass Kasia tot sei. Die Polizei in Berlin bestätigte damals einen Einsatz, bei dem eine leblose Person gefunden worden war. Es gebe keine Anzeichen für Fremdeinwirkung, hieß es.


Bildnachweis: © Jeff Pachoud/AFP/dpa
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