2. November 2022 / Weltnews

Angeklagte bereut Impfungen mit Kochsalzlösung

Der erste Tag in einem Prozess um möglicherweise unwirksame Corona-Impfungen in Niedersachsen hat mehr Fragen als Antworten gebracht. Hat die Angeklagte 15 manipulierte Spritzen in einem Impfzentrum aufgezogen?

Die Angeklagte (r.) vor Prozessbeginn im Landgericht Oldenburg neben ihrem Anwalt.

In einem Prozess um mögliche Corona-Impfungen mit einer Kochsalzlösung hat die Angeklagte eine politische Motivation für ihr Handeln bestritten. Ihr sei in der sogenannten Impfküche im damaligen Corona-Impfzentrum im niedersächsischen Landkreis Friesland aus einem Missgeschick heraus eine Ampulle mit dem Impfwirkstoff heruntergefallen und zerbrochen, sagte ihr Verteidiger am Mittwoch vor dem Landgericht Oldenburg.

Um dies zu vertuschen und aus Angst um ihren Arbeitsplatz, habe sie sechs Spritzen mit geringen Impfstoffresten aus anderen Ampullen und mit Kochsalzlösung aufgezogen und zum Verimpfen an Kollegen weitergegeben. «Sie bereut ihre Handlung und ist auch bereit, die Konsequenzen zu tragen», sagte ihr Anwalt.

Wieviele Spritzen wurden manipuliert?

Die Anklage wirft der 39-Jährigen Körperverletzung in 15 Fällen vor. Sie soll im April vergangenen Jahres 15 Spritzen in der Stadt Schortens entweder ausschließlich mit Kochsalzlösung aufgezogen oder den Impfstoff so stark mit Kochsalzlösung verdünnt haben, dass dieser nicht mehr wirkte. Die Spritzen wurden von anderen Beschäftigten verwendet. Der Staatsanwalt sagte zum Prozessauftakt, sie habe die Impfkampagne sabotieren wollen, weil sie die Pandemie als eine Verschwörung angesehen habe.

15 Menschen sollen in der Folge Spritzen ohne wirksamen Covid-Impfstoff bekommen haben. Wie die Staatsanwaltschaft auf die Zahl 15 kam, wurde durch die Zeugenaussage eines Mitarbeiters des Gesundheitsamtes Friesland deutlich: Nach Bekanntwerden des Vorfalls seien 126 mögliche Betroffene auf Antikörper untersucht worden. Bei 15 von ihnen seien keine nachgewiesen worden, sagte der Zeuge.

Die Verteidigung blieb dagegen dabei, dass die 39-Jährige nur sechs Spritzen manipuliert habe. «Wir haben eingeräumt, was einzuräumen ist», sagte der Anwalt. Seine Mandantin habe nach dem Vorfall ein schlechtes Gewissen bekommen und habe sich einer Kollegin anvertraut. Diese habe die Tat gemeldet.

Widersprüchliche Angaben

Ein Polizeibeamter sagte vor Gericht, die Angeklagte sei bei ihren Vernehmungen «völlig aufgelöst» gewesen. Sie habe angegeben, dass im Impfzentrum eine «sehr barsche Stimmung seitens der Vorgesetzten» geherrscht habe. Sie sei keine Corona-Leugnerin, sie sei selbst geimpft, habe sie ausgesagt. Lediglich die Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Ausbreitung der Pandemie habe sie für überzogen gehalten. «Ich hatte keine Anzeichen dafür, dass sie nicht die Wahrheit gesagt hat», berichtete der Polizist.

Als dritte Zeugin sagte die Lebensgefährtin der Angeklagten aus. Sie machte allerdings widersprüchliche Angaben. Auch auf Nachfragen einer Richterin blieb der Inhalt ihrer Aussagen unklar. Sie gab an, dass ihre Freundin ihr gegenüber zunächst von vier heruntergefallenen Ampullen gesprochen habe, später von einer. In einem Nebensatz sagte die Zeugin, ihre Freundin «war ja gegen Impfen». Zu einem anderen Zeitpunkt sagte sie, sie wisse nicht, ob sich ihre Lebensgefährtin habe impfen lassen.

Die Polizei hatte nach Bekanntwerden des Falls mitgeteilt, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Frau noch mehr unwirksame Spritzen aufgezogen habe, als diese zugegeben habe. Die Behörden riefen mehr als 10 000 potenziell Betroffene als Vorsichtsmaßnahme zu einer weiteren Impfung auf. Der als Zeuge geladene Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sagte vor Gericht, es seien 3500 bis 4000 Menschen nachgeimpft worden. Nach früheren Angaben des Landkreises hatten rund 8000 Personen Nachholimpfungen erhalten. Der Prozess wird am 8. November fortgesetzt. Das Urteil wird im Dezember erwartet.


Bildnachweis: © Hauke-Christian Dittrich/dpa
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