28. April 2023 / Aus aller Welt

Carabinieri werden in Mafia-Prozess freigesprochen

Haben Polizei und Mafia zu Beginn der 1990er zusammengearbeitet? Darüber wird schon lange diskutiert. Jetzt gibt es ein Ergebnis.

In Italien hat ein Prozess für Aufsehen gesorgt.

Das Oberste Gericht Italiens hat in einem Aufsehen erregenden Mafia-Prozess drei hochrangige ehemalige Carabinieri freigesprochen. Der Kassationsgerichtshof bestätigte mit seinen Freisprüchen gestern Abend nun endgültig, dass weder der Staat noch Polizeispitzen vor dem Hintergrund einer blutigen Anschlagsserie in den 1990er Jahren mit sizilianischen Cosa-Nostra-Mafiosi verhandelt und zusammengearbeitet hatten.

Neben den Carabinieri wurde außerdem Marcello Dell'Utri, italienischer Ex-Senator und Vertrauter des früheren Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi, freigesprochen. Auch die Anklagen gegen den berüchtigten Mafia-Boss Leoluca Bagarella sowie einen weiteren Mafioso wurden für verjährt erklärt.

Angeblicher Deal

In dem seit Jahren laufenden Verfahren ging es um Vorwürfe eines sogenannten Nichtangriffspaktes, den Staatsbehörden und Polizeispitzen mit Mafia-Bossen über ein Ende der 1992 begonnenen blutigen Anschlagsserie der Mafia verhandelt haben sollen. Damals wurden unter anderen die berühmten Anti-Mafia-Jäger Giovanni Falcone und Paolo Borsellino auf Sizilien bei Autobomben-Attentaten ermordet.

Die Mafia soll demnach Anfang der 1990er Jahre Forderungen an den Staat gestellt haben, um im Gegenzug keine weiteren Anschläge zu verüben. Insbesondere Dell'Utri stand damals im Fokus und wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Italien sah sich damals mit einer Reihe spektakulärer Anschläge konfrontiert, wie etwa im Sommer 1993 auf die Lateranbasilika in Rom oder die berühmten florentinischen Uffizien.

2018 hatte ein Gericht in Palermo im Prozess in dem Zusammenhang hohe Haftstrafen verhängt. Dell'Utri wurde erstinstanzlich zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt, ebenso wie zwei pensionierte Generäle der Carabinieri. 2021 folgte dann der Freispruch durch ein Berufungsgericht, der jetzt vom Obersten Gericht bestätigt wurde.


Bildnachweis: © Paul Zinken/dpa
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