3. November 2022 / Weltnews

Bürger dürfen Falschparker für Anzeige fotografieren

Es ist so naheliegend: Wer einen Falschparker anzeigen will, zückt das Handy und schickt das Foto der Polizei. Doch in Bayern bekamen zwei Männer deswegen Ärger mit der Datenschutzbehörde.

Ein Falschparker auf einem Radfahrstreifen.

Wer Fotos von Falschparkern im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit im Normalfall nicht gegen den Datenschutz. Das geht aus zwei Grundsatzurteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor.

Das Gericht gab damit zwei Männern Recht, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten. Sie bekamen deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung - samt einer Gebühr von je 100 Euro. Dagegen zogen die beiden vor Gericht.

Urteil von grundsätzlicher Bedeutung

Das Verwaltungsgericht verband die beiden Verfahren wegen der identischen Fragestellungen zu einer gemeinsamen Verhandlung und urteilte letztlich, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe. Die genaue Begründung liegt allerdings noch nicht vor. Die Urteile sind aus juristischer Sicht von grundsätzlicher Bedeutung, allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Deutsche Umwelthilfe, die einen der beiden Kläger im Rahmen eines Musterverfahrens unterstützt, begrüßte das Urteil. «Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind», kommentierte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. «Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern konsequent Maßnahmen gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen ergreifen. Und das nicht nur in Bayern, sondern bundesweit.»

Handelt es sich um eine rechtmäßige Datenverarbeitung?

Im Kern ging es bei den Verfahren um die Frage, ob es sich bei der digitalen Übermittlung der Fotos um eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung handelt. Denn nach dieser Verordnung muss für das Übersenden der Bilddateien zum einen ein berechtigtes Interesse bestehen. Zum anderen müssen Datenübermittlung und -verarbeitung erforderlich sein.

Entsprechend stritten die Prozessbeteiligten vor der 14. Kammer darum, ob die Anzeigenerstatter von den Parkverstößen persönlich betroffen sein müssen und ob nicht die schriftliche oder telefonische Schilderung des Sachverhalts unter Angabe des Kfz-Kennzeichens ausreiche.

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht verwies zudem darauf, dass auf den Bildern oft auch andere Daten wie weitere Autos samt Kennzeichen oder Personen zu sehen seien. Die Kläger wiederum betonten, dass die Polizei sie aufgefordert habe, die Parksituation zum Beweis mit Fotoaufnahmen möglichst genau zu dokumentieren.

Das Landesamt kündigte an, nach Vorliegen der Urteilsgründe prüfen zu wollen, ob es sich um eine Einzelfallentscheidung handele oder ob eine für den Datenschutz kritische Neubewertung der Nutzung von Fotoaufnahmen im öffentlichen Raum eingeleitet worden sei.

Darüber hinaus will die Behörde mit der Polizei klare und einheitliche Richtlinien abstimmen, welche Angaben bei einer Anzeigeerstattung wegen Falschparkens verlangt werden und welcher Kommunikationsweg dafür genutzt werden sollte.


Bildnachweis: © Oliver Berg/dpa
Copyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Meistgelesene Artikel

Schüsse auf Jamaika: acht Tote - darunter ein Kind
Weltnews

Eine Partie Bingo in einer Autowaschanlage endet in einem Kugelhagel. Jamaika hat eine der höchsten Mordraten der Welt, auch kleinere Gemeinden sind nicht sicher. Ein Achtjähriger ist unter den Toten.

weiterlesen...
Erste West-Nil-Virus-Infektion erfasst - «erhöhte Aktivität»
Weltnews

Mit dem West-Nil-Virus übertragen einheimische Stechmücken seit einigen Jahren einen potenziell tödlichen Erreger. In diesem Jahr könnte es vergleichsweise viele Fälle geben.

weiterlesen...
Institut: Wieder sterben zahlreiche Amseln am Usutu-Virus
Weltnews

Vor sechs Jahren sind in Deutschland zahlreiche Amseln gestorben. Ein Grund dafür war das Usutu-Virus. Es ist auch 2024 wieder aktiv - viele tote Tiere werden gemeldet.

weiterlesen...

Neueste Artikel

Probealarm lässt Millionen Handys laut piepsen
Weltnews

Wie gut sind die Menschen in Deutschland vorbereitet, um bei Überschwemmungen, Waldbränden und anderen Katastrophen richtig zu handeln? Ein wichtiger Faktor ist eine rasche Warnung vor Gefahren.

weiterlesen...
Trigema-Affe bald neu gestylt im Fernsehen
Weltnews

Aus der deutschen TV-Werbung ist er kaum wegzudenken - der Schimpanse von Trigema. Bald kehrt er in aufgehübschter Version auf die Bildschirme zurück.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Probealarm lässt Millionen Handys laut piepsen
Weltnews

Wie gut sind die Menschen in Deutschland vorbereitet, um bei Überschwemmungen, Waldbränden und anderen Katastrophen richtig zu handeln? Ein wichtiger Faktor ist eine rasche Warnung vor Gefahren.

weiterlesen...
Trigema-Affe bald neu gestylt im Fernsehen
Weltnews

Aus der deutschen TV-Werbung ist er kaum wegzudenken - der Schimpanse von Trigema. Bald kehrt er in aufgehübschter Version auf die Bildschirme zurück.

weiterlesen...
ANZEIGE – Premiumpartner