17. Februar 2022 / Weltnews

Bewährungsstrafe für SUV-Fahrer nach Unfall mit vier Toten

Ein Auto rast in Berlin in Fußgänger, vier Menschen sterben - darunter ein Dreijähriger. Jetzt ist das Urteil gegen den Fahrer gefallen, der an Epilepsie leidet und kurz vor dem Unfall eine Gehirn-OP hatte.

Der SUV-Fahrer (l) neben seinen Anwälten im Gericht.

Nach einem Unfall mit vier Toten in der Berliner Innenstadt ist der angeklagte Autofahrer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den SUV-Fahrer am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig.

Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Der heute 45 Jahre alte Mann war trotz einer Epilepsie-Erkrankung und einer Gehirnoperation einen Monat vor dem Unfall Auto gefahren.

Der schwere Wagen des Mannes war am 6. September 2019 über die Gegenfahrbahn hinweg von der Invalidenstraße abgekommen. Der SUV (SUV, Abkürzung für: Sport Utility Vehicle) überschlug sich und tötete vier Menschen auf dem Gehweg - einen Dreijährigen und seine Großmutter im Alter von 64 Jahren sowie zwei 28 und 29 Jahre alte Männer.

Entsetzen bundesweit

Das Gericht entzog dem 45-Jährigen die Fahrerlaubnis und verhängte eine zweijährige Führerescheinsperre - zudem 15.000 Euro als Auflage. «Er hätte erkennen können und müssen, dass er sich nicht hinter das Steuer setzen durfte», so das Gericht.

Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt - und schnell eine Diskussion um die Gefahren im Straßenverkehr ausgelöst. Anfangs stand dabei die Frage im Zentrum, ob SUV-Fahrzeuge besonders gefährlich sind. Im Prozess war jedoch die Frage nach der Fahrtauglichkeit des Angeklagten zentral, und ob ein epileptischer Krampfanfall für ihn vorhersehbar war. Vermutlich wäre es auch bei einem Kleinwagen zu einem schrecklichen Unfall gekommen, hieß es im Prozess.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte der Unternehmer wegen einer strukturellen Epilepsie und einer Gehirnoperation nur einen Monat vor dem Unfall nicht am Steuer sitzen dürfen. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung beantragt. Nach Auffassung der Anwälte, die Hinterbliebene als Nebenkläger vertraten, hat der 45-Jährige bewusst gegen ärztliche Auflagen verstoßen.

Der deutsche Angeklagte hatte zu Prozessbeginn Ende vergangenen Oktober erklärt, er sei zutiefst verzweifelt über das Leid, das sein Unfall verursacht habe. Er habe im Mai 2019 erstmals einen epileptischen Anfall gehabt. Mit einer Tumor-Operation und mit einer Medikation habe er danach alles getan, um einen zweiten Anfall auszuschließen.


Bildnachweis: © Annette Riedl/dpa
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